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Qualitätssicherung

 

Geschützte geographische Angabe (ggA) Rund 2000 steirische Kürbisbauern und 35 Ölmühlen haben sich zusammengeschlossen, um die Regionalmarke "Steirisches Kürbiskernöl" umzusetzen. Gemäß Artikel 5 VO (EWG) Nr. 2081/92 wurde das Produkt "Steirisches Kürbiskernöl" geschützt. Nur wenige erlesene Spezialitäten in Europa können diesen Schutz für sich in Anspruch nehmen.

 

 

 

 Das "Steirische Kürbiskernöl" hat alle Kriterien erfüllt und darf nunmehr die Bezeichnung "geschützte geographische Angabe (ggA)" tragen.

Banderole

 

Die Banderole:


Als Erkennungszeichen der Echtheit des Steirischen Kürbiskernöles wurde die Banderole mit Kennummer eingeführt. Nur Kürbiskernöl, das dieses Gütesiegel trägt, ist echtes Steirisches Kürbiskernöl.

 

Die Banderole garantiert die lückenlose Kontrolle von Feld des Bauern bis zum Ladentisch.

 

Für jede Flasche "Steirisches Kürbiskernöl" mit Banderole ist sichergestellt, dass bei der Herstellung die strengen Qualitätskriterien erfüllt worden sind.

 

 

Das Kontrollverfahren


Anbau

  • Anbaumeldung des Bauern
  • Überprüfung der Anbaufläche durch die Agrarmarkt Austria


Ernte

  • Erntemeldung des Bauern
  • Überprüfung der Erntemengen
  • Ausgabe der ggA-Gutscheine von der Abwicklungsstelle

 

Pressen

  • Überprüfung mittels Pressbuch bei der Ölmühle
  • Individuelle Kontrollnummer
  • Einlösen der Erntegutscheine

 

 

 

 

 

 

Kontaktdaten:

 

 

Franz Labugger
Dorfstraße 65
A-8403 Lebring
 


Tel.Nr.: +43 (0) 3182 48847
Mobil:  +43 (0) 664 9 212589


E-Mail:are-info-xya34[at]ddks-kernoel.tv

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